Wasserschaden – was tun?

Ein Wasserschaden. Er ist schneller passiert, als einem lieb ist. Ein Schlauch an der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler geht kaputt und das Wasser läuft munter weiter aus dem Hahn. Schnell entstehen so Schäden im vierstelligen Bereich. Was ist zu beachten, wenn ein Wasserschaden in der Wohnung auftritt, wer hilft und wie kann man ihn verhindern?

Der Vormittag ist fast rum, der Einkauf muss noch gemacht und die Kinder wollen von der Schule abgeholt werden. Aber die Waschmaschine läuft und zwar noch eine halbe Stunde lang. Keine Zeit also zu warten, ausräumen kann man die Wäsche schließlich auch später noch. Das Kind auf dem einen, die Einkaufstüte in der anderen Hand, kommt man nun endlich zu Hause an und das erste, was man sieht, nachdem man die Haustür aufgeschlossen hat, ist Wasser. Wasser, das sich langsam vom Badezimmer aus im Flur ausbreitet und unter die Möbel fließt.

Wasserschaden – Was jetzt? Schaden begrenzen!

Schnell saugen sich Möbel, Parkett und Wände mit dem auslaufenden Wasser voll und sind im schlimmsten Fall nicht mehr zu gebrauchen. Jetzt heißt es schnell handeln und den Schaden so klein wie möglich halten.

  1. Ursache finden
    Jetzt heisst es einen kühlen Kopf bewahren und nach der Ursache des Wasserschadens zu suchen. Ist bei der Waschmaschine der Zulauf abgerissen? Gibt es einen Schaden am Wasseranschluss?Gibt es einen Fehler bei dem Geschirrspüler? Wo kommt das Wasser her? Gab es einen Wasserrohrbruch? Rufen Sie bei einem Rohrbruch sofort die Feuerwehr und kümmern Sie sich im Anschluss um Punkte 2-7.
  2. Wasser abstellen
    als erstes muss die Wasserzufuhr abgestellt werden. Oft reicht es, wenn der betroffene Absperrhahn geschlossen wird. Ist man unsicher oder es gibt einen Rohrbruch, muss der Wasserhaupthahn abgestellt werden.
  3. Stromzufuhr unterbrechen
    Schalten Sie jetzt den Strom in dem betroffenen Bereich aus um Kurzschlüsse und mögliche Folgebrände zu vermeiden. Der Schaden der inzwischen entstanden ist, ist groß genug. Vermeiden Sie, dass er noch größer wird.
  4. Wasser beseitigen
    Jetzt sollten Sie so schnell wie möglich das stehende Wasser mit Eimer, Tüchern oder wenn vorhanden einer Pumpe entfernen. Vielleicht haben Sie sogar einen Nasssauger? Für eine elektische Wasserpumpe brauchen Sie Strom, es lohnt sich also nicht die Hauptsicherung rauszunehmen, sondern nur die Sicherung für den betroffenen Bereich. Öffnen Sie Fenster und Türen, damit die Luftfeuchtigkeit sinken kann.
  5. Einrichtung retten
    Jetzt ist es an der Zeit, dass Sie Ihre Einrichtung retten können.
  6. Schaden dokumentieren
    Dokumentieren Sie den Schaden. Fotografieren Sie die beschädigten Räume und Gegenstände, um die Bilder im Anschluss Ihrer Versicherung geben zu können.
  7. Versicherung informieren
    Nun können Sie den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung wird sich dann um die Regulierung des Schadens kümmern. Führen Sie erst Repararturmaßen durch, nachdem Sie die Versicherung kontaktiert haben und sprechen Sie die Reparaturen mit der Versicherung ab. Es wäre ärgerlich, wenn es jetzt zu Missverständnissen kommt.

Wie geht es weiter? Wer hilft?

Sind Sie Mieter oder geht es um Ihr Eigenheim? Grundsätzlich ist die Hausratversicherung oder eine Gebäudeversicherung für Wasserschäden in der Wohnung zuständig. Wichtig ist es, dass der Schaden der Versicherung unverzüglich gemeldet wird und man beschädigte Gegenstände und beschädigte Elemente des Gebäudes fotografiert und für eine spätere Begutachtung durch die Versicherung aufhebt. Wenn übrigens neben der eigenen Wohnung auch Nachbarwohnungen oder bei einem Wasserrohrbruch die Nachbar-Gebäude durch den Wasserschaden betroffen sind, ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung  übernehmen nur Schäden in der eigenen Wohnung.

Bei einem Wasserrohrbruch ist bei Mietwohnungen grundsätzlich der Vermieter für die Schadensregulierung verantwortlich und muss sich an seine Gebäudeversicherung, Hausratsversicherung und Haftpflichtversicherung kümmern. Sollte die fachmännische Beseitigung des Schadens nicht schnell genug gehen, ist etwa eine Mietminderung ei probates Druckmittel. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihre Rechtsberatung.

Hat Ihr Haus einen Wasserschaden durch Starkregen oder bei Naturkatastrophen und Hochwasser haften in der Regel die Hausratsversicherung oder die Elementarschadenversicherung.

Nachdem der Schaden nun bei der Versicherung gemeldet wurde, sollten Kostenvoranschläge zu dessen Beseitigung eingeholt und inklusive der gemachten Fotos an die Versicherung geschickt werden. Wenn tatsächlich die ganze Wohnung unter Wasser stand, wird die Versicherung einen Fachmann – in diesem Fall eine Trocknungsfirma beauftragen, um die Wohnung und ggf. noch zu rettende Möbel von Feuchtigkeit zu befreien. Die Trocknung ist auch überaus wichtig, denn Feuchtigkeit, die sich im Mauerwerk ausbreitet, fördert die Entstehung von gesundheitsschädlichen Schimmelpilzen und Hausschwamm. Wenn Sie keine Firma mit der Trocknung beauftragen möchten, sondern es in eigener Regie aurchführen wollen, können Sie sich die Geräte oft auch im Baumarkt ausleihen. Am häufigsten werden Kondensationstrockner eingesetzt, aber Sie können auch Adsorptionstrockner oder Infrarot- oder Dunkelstrahler abhängig von dem Ort einsetzen. Ist vorübergehend das Bewohnen der Wohnung unzumutbar, dann können von der Hausratversicherung übrigens auch Unterbringungskosten (zum Beispiel Hotelrechnung) übernommen werden. Ansonsten zahlt die Versicherung den entstandenen Sachschaden und die Wiederherstellung des Ausgangszustandes Ihrer Wohnung. Das heißt, in allen Räumen wird das Parkett oder der Laminatboden, falls er aufgequollen ist, herausgerissen und erneuert, Geräte, die geschädigt wurden, und Möbel, die nicht mehr zu retten sind, werden ersetzt. Zusätzliche Schäden an der Bausubstanz der Wohnung werden in der Regel nicht übernommen, denn hierfür ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig.

Vorbeugen ist besser

Ist der Schaden erst einmal da, ist es wichtig sich darüber den Kopf zu zerbrechen, wie man ihn hätte verhindern können. Nur so kann verhindert werden, dass ein zweites Mal der gleiche Wasserschaden hervorgerufen wird. Es gilt: Lieber einmal zu viel nachschauen, ob die Schläuche an Wasch- und Spülmaschine in Haus oder Wohnung noch in Ordnung sind, als nachher den Schaden zu haben. Zu empfehlen sind in jedem Fall Aquastops. Das sind elektromagnetische Absperrventile, die am Zulaufschlauch des Gerätes montiert sind. Viele Versicherung setzen das Vorhandensein eines Aquastops auch voraus, um überhaupt Wasserschäden zu übernehmen.

 

 

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